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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - L 16 KR 263/02   

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https://dejure.org/2003,14047
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - L 16 KR 263/02 (https://dejure.org/2003,14047)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.03.2003 - L 16 KR 263/02 (https://dejure.org/2003,14047)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. März 2003 - L 16 KR 263/02 (https://dejure.org/2003,14047)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Rentners zur Nachentrichtung von Versicherungsbeiträgen; Nichtberücksichtigung eines (weiteren) Versorgungsbezuges bei der Beitragsermittlung; Voraussetzungen der Verwirkung; Rücknahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.05.1989 - 12 RK 23/88

    Anspruch der Bundesversicherungsanstalt auf nachträgliche Beiträge eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - L 16 KR 263/02
    Denn das Rechtsinstitut der Verwirkung setzt als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung voraus, dass der Berechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraums unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalles und des in Betracht kommenden Rechtsgebiets das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (BSG Urteil vom 23.05.1989 - 12 RK 23/88 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 5 KR 128/08

    Krankenversicherung

    Ein Unterlassen kann ein schutzwürdiges Vertrauen nur dann begründen und zur Verwirkung eines Rechts führen, wenn der Schuldner das Nichtstun des Gläubigers nach den Umständen als bewusst und planmäßig betrachten darf (BSG, Urteil vom 29.1.1997 -5 RJ 52/94- und vom 30.11.1978 -12RK 6/76-; LSG NRW, Urteil vom 27.03.2003 -L 16 KR 263/02-; LSG Berlin, Urteil vom 14.01.2004 -L 5 KR 319/01-; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.01.2006 -L 3 P 9/05-).
  • SG Kassel, 11.03.2009 - S 12 KR 304/06

    Rücknahme rechtswidriger Beitragsbescheide - fehlende Anhörung - Heilung von

    Ebenfalls unberücksichtigt bleiben muss insoweit, dass sich auf Vertrauen in den Bestand eines unrichtigen Beitragsbescheides der Versicherte nicht berufen kann, wenn er dessen Rechtswidrigkeit kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte, wobei - wie hier - eine Unterschriftsleistung unter nicht zutreffende Angaben zur Höhe laufender Bezüge auch nach Auffassung der Kammer bereits für sich eine Sorgfaltspflichtverletzung in außergewöhnlich hohem Maß darstellt und den Begriff der groben Fahrlässigkeit erfüllt (ebenso Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. März 2003, L 16 KR 263/02).
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